Alkohol im Straßenverkehr und die rechtlichen Konsequenzen
Alkohol ist nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle in Deutschland. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat der Gesetzgeber strenge Promillegrenzen eingeführt. Diese Promillegrenzen können zu schweren Sanktionen führen, wie Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg, Fahrverboten, Fahrerlaubnisentzug und sogar Freiheitsstrafen. Laut aktuellen Statistiken trinken über 15 Millionen Erwachsene in Deutschland regelmäßig Alkohol, wobei ein erheblicher Teil davon übermäßig konsumiert – ein Konsum, der als gesundheitlich bedenklich oder bereits als Missbrauch eingestuft wird. Schätzungsweise mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland gelten als alkoholabhängig.
Null-Promillegrenze für Fahranfänger und junge Fahrer
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt in Deutschland die Null-Promillegrenze. Diese Regel wurde eingeführt, weil statistisch gesehen junge Fahrer häufig in Unfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift führt zu Bußgeldern und mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister.
Relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille
Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille wird von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. In Kombination mit auffälligem Fahrverhalten – etwa Schlangenlinien fahren oder der Beteiligung an einem Unfall – kann bereits ab diesem Wert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr vorliegen. Bei Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und drei Punkte im Fahreignungsregister.
Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille
Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, selbst wenn kein auffälliges Fahrverhalten festgestellt wird.
Die Sanktionen für den Erstverstoß sind:
500 Euro Bußgeld,
ein Monat Fahrverbot,
zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Bei weiteren Verstößen erhöhen sich Bußgelder und Fahrverbote erheblich.